Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen E.-J. Jost Social (nachfolgend „Anbieterin“) und ihren Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
1. Geltungsbereich und Status
Diese AGB gelten für alle Verträge über Content-Erstellung, Social-Media-Betreuung und Strategieberatung. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB).
Die Anbieterin wird als selbstständige Unternehmerin tätig. Sie ist in der Einteilung ihrer Arbeitszeit und der Wahl ihres Arbeitsortes frei und unterliegt keinen Weisungen, die sie in die Betriebsorganisation des Kunden eingliedern. Sie verwendet eigene Betriebsmittel.
Die Anbieterin wird als selbstständige Unternehmerin tätig. Sie ist in der Einteilung ihrer Arbeitszeit und der Wahl ihres Arbeitsortes frei und unterliegt keinen Weisungen, die sie in die Betriebsorganisation des Kunden eingliedern. Sie verwendet eigene Betriebsmittel.
2. Leistungsgegenstand (Werkvertrag)
Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung und Bereitstellung der im gebuchten Paket (z.B. „Starter“, „Bestseller“, „Impact“) definierten Leistungspunkte (z.B. Anzahl an Posts, Reels, Newslettern).
a) Geschuldeter Erfolg: Die Anbieterin schuldet die handwerklich und fachlich einwandfreie Erstellung der vereinbarten Inhalte („Werke“).
b) Kein wirtschaftlicher Erfolg geschuldet: Die Anbieterin schuldet nicht den wirtschaftlichen Erfolg der Maßnahmen (z.B. Umsatzsteigerung, konkrete Follower-Zahlen, Viralität), da dieser von externen Faktoren (Algorithmen, Marktlage) abhängt.
c) Community Management: Soweit Community Management Teil des Pakets ist, handelt es sich um eine begleitende Dienstleistung zur Unterstützung der Interaktion.
a) Geschuldeter Erfolg: Die Anbieterin schuldet die handwerklich und fachlich einwandfreie Erstellung der vereinbarten Inhalte („Werke“).
b) Kein wirtschaftlicher Erfolg geschuldet: Die Anbieterin schuldet nicht den wirtschaftlichen Erfolg der Maßnahmen (z.B. Umsatzsteigerung, konkrete Follower-Zahlen, Viralität), da dieser von externen Faktoren (Algorithmen, Marktlage) abhängt.
c) Community Management: Soweit Community Management Teil des Pakets ist, handelt es sich um eine begleitende Dienstleistung zur Unterstützung der Interaktion.
3. Mitwirkung und Abnahme
Der Kunde stellt alle notwendigen Informationen und Assets rechtzeitig zur Verfügung.
Abnahme der Werke: Die Anbieterin legt dem Kunden die erstellten Inhalte (z.B. Redaktionsplan, Entwürfe) vor Veröffentlichung zur Prüfung vor. Der Kunde verpflichtet sich, diese innerhalb von 48 Stunden (werktags) zu prüfen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder wird der Content durch den Kunden veröffentlicht (oder zur Veröffentlichung freigegeben), gilt das Werk als mängelfrei abgenommen (§ 640 BGB). Nachträgliche Änderungswünsche nach Abnahme sind gesondert zu vergüten.
Abnahme der Werke: Die Anbieterin legt dem Kunden die erstellten Inhalte (z.B. Redaktionsplan, Entwürfe) vor Veröffentlichung zur Prüfung vor. Der Kunde verpflichtet sich, diese innerhalb von 48 Stunden (werktags) zu prüfen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder wird der Content durch den Kunden veröffentlicht (oder zur Veröffentlichung freigegeben), gilt das Werk als mängelfrei abgenommen (§ 640 BGB). Nachträgliche Änderungswünsche nach Abnahme sind gesondert zu vergüten.
4. Vergütung und Pakete
Die Vergütung erfolgt als monatliche Pauschale für die im jeweiligen Monat erstellten Werke und Leistungen gemäß gebuchtem Paket.
- Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig. Verzug tritt spätestens 14 Tage nach Fälligkeit ein.
- Nicht genutzte Kontingente (z.B. wenn der Kunde kein Material für den 2. Post der Woche liefert) verfallen am Monatsende und sind nicht auf Folgemonate übertragbar, da die Anbieterin die Kapazitäten reserviert hat.
- Drittkosten (Ad Spend, Software-Lizenzen des Kunden) sind nicht enthalten.
5. Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung der Vergütung erhält der Kunde das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den erstellten Werken (Texte, Bilder, Videos) für die vertraglich vorgesehenen Einsatzzwecke (in der Regel Social Media Marketing).
Offene Dateien, Strategie-Templates und generische Methoden („Framing-Konzepte“), die die Anbieterin einbringt, verbleiben im geistigen Eigentum der Anbieterin.
Offene Dateien, Strategie-Templates und generische Methoden („Framing-Konzepte“), die die Anbieterin einbringt, verbleiben im geistigen Eigentum der Anbieterin.
6. Laufzeit und Kündigung
Die Verträge werden in der Regel auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Da es sich um monatlich wiederkehrende Werkleistungen handelt, ist eine Kündigung jeweils mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende möglich, sofern im Paket keine Mindestlaufzeit (z.B. „3-Monats-Commitment“) vereinbart wurde. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Da es sich um monatlich wiederkehrende Werkleistungen handelt, ist eine Kündigung jeweils mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende möglich, sofern im Paket keine Mindestlaufzeit (z.B. „3-Monats-Commitment“) vereinbart wurde. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für Werkleistungen (§§ 634 ff. BGB).
Haftung:
Haftung:
- Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Haftungsausschluss für Drittplattformen: Vorbehaltlich der vorstehenden Absätze 1 und 2 haftet die Anbieterin nicht für Schäden, die auf der Nutzung von Drittplattformen (Instagram, TikTok, LinkedIn) beruhen. Dies umfasst insbesondere Account-Sperrungen, Reichweiten-Einbußen durch Algorithmus-Änderungen oder technische Ausfälle der Plattformbetreiber.
- Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
8. Vertraulichkeit und Referenz
Die Parteien behandeln Geschäftsgeheimnisse vertraulich. Die Anbieterin darf den Kunden und die erstellten öffentlichen Arbeitsergebnisse (z.B. Screenshots der Posts) als Referenz nutzen, sofern der Kunde nicht widerspricht.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Maßgebliche Sprache
Die deutsche Fassung dieser AGB ist die einzig rechtsverbindliche (Link). Übersetzungen dienen lediglich der Information.